Zertifizierung der Energieberater
Kriterien für die Qualifizierung der Energieberater:
1 | Energieberaterkurs nach BAFA oder zertifizierter Passivhausplaner | BAFA-konforme Vor-Ort-Berater-Ausbildung |
2 | Nachweis an der Teilnahme am Seminar zur DIN V 18599 und Anwendung Tool aus Mitglied der Gütegemeinschaft oder PHPP | Fähigkeit zum Nachweis nach DIN 18599 / Wärmebrückenberechnung / Blower-Door und Infrarotaufnahmen / hydraulischer Abgleich |
3 | Nachweis der Nachqualifikation |
16 h / 2 Jahre |
4 | Nachweis der Erfahrung (bis 31.01.2011 – vorübergehend selbstverpflichtend) |
2 Jahre als Erfahrung als aktiver Energieberater + 2 durchgeführte energieeffiziente Gebäude durch Projektliste und Energieberatungsberichte o. glw. |
5 | Unterschriebene Selbstverpflichtung Die Selbstverpflichtung zum Herunterladen als PDF-Datei: BAKA Bundesverband Altbauerneuerung e.V. |
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6 | Zeitliche Befristung |
Vor Ablauf der Befristung auf zwei Jahren, sind aktuelle Nachweise der Nachqualifikation (3) und der Erfahrung vorzulegen. (4) Die Befristung beginnt mit dem Tag der Eintragung und endet nach zwei Jahren. Die Eintragung in die Liste erlischt nach nicht erbrachten Nachweisen. |
Die vorgenannten Kriterien verstehen sich als dynamische Vorgaben, die im Abgleich mit den Ministerien und Verbänden angepasst bzw. aktualisiert werden.